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>News vom 25.08.2010<    
BaFin stellt Entschädigungsfall fest und stellt Insolvenzantrag.
Auf ihre Internetseite teilt die Bankenaufsicht (BaFin) mit, daß sie am 24.08.2010 Insolvenzantrag gegen die noa bank GmbH & Co. KG gestellt hat. Am 25.01.2010 wurde der so genannte Entschädigungsfall festgestellt             (->BaFin-Mitteilung)                                                                   
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 25.08.2010 Herrn RA Dr. von der Fecht aus Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen noa bank GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 503 IN 293/10) ernannt. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt zum Schutz des Vermögens des Unternehmens an. Eine Rettung der Bank ohne Insolvenz während des zuvor angeordneten Moratoriums ist damit erst einmal gescheitert.     
                                                       
Mit der Feststellung des Entschädigungsfalls am 25.08.2010 beginnt das Verfahren zu Entschädigung der Anleger. Kunden können damit von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) verlangen, daß ihre Einlagen bis zu einer Höhe von 50.000,-- €  ersetzt werden. 

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>News vom 18.08.2010<   
noa-bank vor der Pleite.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der noa-bank am Mittwoch den 18.08.2010 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen (->BaFin Mitteilung) und außerdem ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen (sog. Moratorium).
 
„Man habe das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermö-genswerte zu sichern, teilte die BaFin zur Begründung mit. Dem Institut drohten nach dem Insolvenzantrag der zum Konzern gehörigen noa Factoring AG die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Die Maßnahm-en der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Die noa bank GmbH & Co. KG habe keine systemische Relevanz“, führte die BaFin aus.


Folge: Girokonten der Kunden sind trotz Guthabens gesperrt. Barabhebungen, Überweisungen von Miete oder Krankenversicherung sind nicht mehr möglich, EC-Karten funktionieren nicht mehr.

Vorgeschichte: Nachdem die "Alternativbank" mittels hoher Zinsen für Tagesgeld viele Kundengelder einsammelte, gelang es ihr in der Folge-zeit nicht dieses gemäß der hohen ethischen Maßstäben zu investieren. Weder entsprechender Investitionsobjekte noch die notwendige Eigenkapitalquote für das Kreditgeschäft konnten gefunden werden. 

Das Geld der Kunden floß dann wohl an das eigene Tochterunternehmen die  noa factoring AG, die heute (18.08.2010) Insolvenz anmelden mußte. Ob die Bank durch die Maßnahmen der BaFin noch gerettet werden kann, bleibt danach abzuwarten.

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Was ist zu tun?

Sofern Sie weniger als 50.000,--€  insgesamt (!) angelegt haben.

                                                 Keine Panik!
 
1) Lesen Sie vorab die Informationen der
    -Entschädigungseinrichtung deutscher Banken [EdB] und der
    -Bankenaufsicht [BaFin]

2) Mißtrauen Sie Internetforen in denen die Autoren sich nicht trauen ihren eigenen Namen und Adresse anzugeben und es vorziehen anonym (unerkannt) zu bleiben. Diese „Fachleute“ wollen halt nicht, daß sie für Ihr Gerede haftbar gemacht werden können. Warum wohl?

3) In Verbraucherzentralen übernehmen „ Honorarrechtsanwälte“ die Beratung in Kapitalanlagesachen. Man wird wissen warum!

Wenn die BaFin irgendwann während des Moratoriums, oder nach dessen Ablauf, den "Entschädigungsfall" feststellt, werden Sie hoffentlich irgendwann dann, vielleicht, wenn alles gut geht, ihr Geld sehen.


Aber:
Wenn Sie mehr als 50.000,-- € angelegt haben oder die "Citizen Partners"-Genußscheine der noa-bank erworben haben, dann

                                       haben Sie ein Problem!

Die Kanzlei MERTENS bietet allen noa-bank Opfern für eine Pauschalvergütung in Höhe von € 75,00 (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer): 

- Informationen zum momentanen Sachstand bei der  noa-bank , 

- eine Vorprüfung des auf Kapitalanlagerecht spezialisierten
   Rechtsanwalts der Interessengemeinschaft, 

- eine Bewertung der Erfolgsaussichten,

- eine konkrete, anwaltliche Empfehlung für das weitere Vorgehen

Wenn Sie sich entscheiden der Interessengemeinschaft beizutreten, um das Leistungsangebot wahrnehmen zu können, füllen Sie bitte das 

Kontaktformular [noa bank] aus. 

Die Kontaktaufnahme löst noch keine Kosten aus! 

Erst wenn Sie den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 75,00 € entrichtet haben, wird sich unmittelbar danach einer der Anwälte der Kanzlei MERTENS sich bei Ihnen melden.



  

  
  
   Sofortkontakt: Bild anklicken





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